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Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes (Merkzeichen "Bl" oder "H")
Informationen zum Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes
Kostenlos
wird auf Antrag ein Beiblatt mit einer für ein Jahr gültigen Wertmarke an schwerbehinderte Menschen ausgegeben, die
blind
im Sinne des § 72 Abs. 5 SGB XII
oder hilflos
im Sinne des § 33 b des Einkommenssteuergesetzes oder entsprechender Vorschriften sind.
Sofern Ihnen das Merkzeichen
"Bl"
(blind)
oder "H"
(hilflos) zuerkannt ist, haben Sie die Möglichkeit, das Beiblatt zum Ausweis mit der kostenlosen Wertmarke unter Benutzung des nachstehenden Formulars
online
zu beantragen.
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich
können Sie die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Hauptzollamt beantragen. Als Nachweis für diese Vergünstigung benötigt das Hauptzollamt Ihren Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen 'Bl' oder 'H' ; fügen Sie ihn daher Ihrem Antrag bei. Wenn Sie zur Zeit keine dieser Vergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, brauchen Sie Ihre Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie oder das Hauptzollamt nicht zu unterrichten. Eine spätere Antragstellung ist jederzeit möglich.
Angabe der Kommunikationsdaten
Telefonnummer
Fax
E-Mail
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Bitte auswählen
Bitte geben Sie an, ob Sie mit der zuständigen Außenstelle des Nieders. Landesamts online kommunizieren möchten. (Wenn Sie hier ein Häkchen setzen, werden Sie per E-Mail über den Stand des Verfahrens informiert.)
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